Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1989

Geschäftszahl

88/04/0178

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0137/71 E 20. Oktober 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Durch Auflagen kann das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) soweit modifiziert werden, als dies unter den für die Genehmigung maßgebenden Gesichtspunkten erforderlich ist; doch darf dadurch das Vorhaben (das Genehmigungsansuchen) nicht in seinem Wesen verändert werden. Die Frage, ob die zuletzt bezeichnete Einschränkung gewahrt bleibt, betrifft nur die Rechtssphäre des Genehmigungswerbers.