Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1989

Geschäftszahl

88/04/0152

Rechtssatz

Einer Auflage kommt nur dann die erforderliche Eignung zu, wenn sie nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides erkennbaren nachbarrechtlich relevanten Immissionen uneingeschränkt für die gesamte Zeitdauer des Betriebes der Anlage Rechnung trägt.