Verwaltungsgerichtshof
24.01.1989
88/04/0152
Einer Auflage kommt nur dann die erforderliche Eignung zu, wenn sie nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides erkennbaren nachbarrechtlich relevanten Immissionen uneingeschränkt für die gesamte Zeitdauer des Betriebes der Anlage Rechnung trägt.