Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1989

Geschäftszahl

88/04/0152

Rechtssatz

Einer Auflage, mit der vorgeschrieben wird, es sei "anzustreben", dass bestimmte A-bewertete Schallpegel nicht überschritten werden, fehlt sowohl die Bestimmtheit als auch die behördliche Erzwingbarkeit.