Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1989

Geschäftszahl

88/04/0140

Rechtssatz

Da sich das Parteiengehör darin erschöpft, der Partei Gelegenheit zu geben zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens Stellung zu nehmen, kann von einer Verletzung des Parteiengehörs nicht gesprochen werden, wenn die bel Beh lediglich eine rechtliche Wertung des Sachverhaltes vorgenommen hat.