Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

88/04/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0671/80 B VS 2. Juli 1981 VwSlg 10511 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur unter Berufung auf eine eigene, gegen den Staat - als Träger der Hoheitsgewalt - gerichtete, Interessensphäre des Bfrs erhoben werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖZW 1989/1;