Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

88/04/0139

Rechtssatz

Das Handelskammergesetz enthält in Ansehung des in seinem Paragraph 68, normierten Aufsichtsrechtes keine Bestimmung iSd Artikel 131, Absatz 2, B-VG über ein Beschwerderecht der Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der Fachverbände.

Beachte

Besprechung in:

ÖZW 1989/1;