Verwaltungsgerichtshof
18.10.1988
88/04/0139
Das Handelskammergesetz enthält in Ansehung des in seinem Paragraph 68, normierten Aufsichtsrechtes keine Bestimmung iSd Artikel 131, Absatz 2, B-VG über ein Beschwerderecht der Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der Fachverbände.
Besprechung in:
ÖZW 1989/1;