Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

88/04/0139

Rechtssatz

Einer Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft kommt Beschwerdelegitimation gem Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG gegen einen auf

Paragraph 68, Absatz 2, HKG gestützten aufsichtsbehördlichen Bescheid über die Aufhebung ihrer bescheidmäßigen Erledigung in einem Streitfall gem

Paragraph 42, Absatz 4, HKG (Fachgruppenzugehörigkeit eines Kammermitgliedes) nicht zu.

Beachte

Besprechung in:

ÖZW 1989/1;