Verwaltungsgerichtshof
18.10.1988
88/04/0139
Einer Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft kommt Beschwerdelegitimation gem Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG gegen einen auf
Paragraph 68, Absatz 2, HKG gestützten aufsichtsbehördlichen Bescheid über die Aufhebung ihrer bescheidmäßigen Erledigung in einem Streitfall gem
Paragraph 42, Absatz 4, HKG (Fachgruppenzugehörigkeit eines Kammermitgliedes) nicht zu.
Besprechung in:
ÖZW 1989/1;