Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Geschäftszahl

88/04/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0238 E 17. Jänner 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Erkenntnis des VwGH vom 6.12.1979, 1404/77, ist kein Rechtssatz etwa in Hinsicht auf die rechtserheblichen Merkmale der Tätigkeit eines "freien Mitarbeiters" schlechthin und deren Zuordnung zu der Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit zu entnehmen. Vielmehr sind die dortigen Ausführungen sachverhaltsbezogen zu verstehen.