Verwaltungsgerichtshof
23.04.1991
88/04/0111
GRS wie 83/04/0238 E 17. Jänner 1984 RS 3
Dem Erkenntnis des VwGH vom 6.12.1979, 1404/77, ist kein Rechtssatz etwa in Hinsicht auf die rechtserheblichen Merkmale der Tätigkeit eines "freien Mitarbeiters" schlechthin und deren Zuordnung zu der Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit zu entnehmen. Vielmehr sind die dortigen Ausführungen sachverhaltsbezogen zu verstehen.