Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1988

Geschäftszahl

88/04/0109

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes des Paragraph 367, Ziffer 26, GewO ist ausschließlich ein Verhalten bzw. eine Vorgangsweise im Rahmen einer (genehmigten) Betriebsanlage.