Verwaltungsgerichtshof
28.02.1989
88/04/0077
Nach der Bestimmung des Paragraph 20, Absatz 6, BAG steht das Recht der Berufung auch dem minderjährigen Lehrling - und nicht nur dessen gesetzlichem Vertreter - zu, und zwar in dem Sinn, dass auch der minderjährige Lehrling diesbezüglich selbstständig berufungslegitimiert und prozessfähig ist.