Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1989

Geschäftszahl

88/04/0077

Rechtssatz

Nach der Bestimmung des Paragraph 20, Absatz 6, BAG steht das Recht der Berufung auch dem minderjährigen Lehrling - und nicht nur dessen gesetzlichem Vertreter - zu, und zwar in dem Sinn, dass auch der minderjährige Lehrling diesbezüglich selbstständig berufungslegitimiert und prozessfähig ist.