Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1988

Geschäftszahl

88/04/0050

Rechtssatz

Für die Annahme von Erschwerungsgründen ist die Dauer der unbefugten Gewerbeausübung nicht jedoch die Dauer des Verwaltungsverfahrens von Bedeutung.