Verwaltungsgerichtshof
13.09.1988
88/04/0050
GRS wie 0766/75 E 24. September 1975 VwSlg 8891 A/1975 RS 1
Der sinngemäßen Anwendung des Paragraph 11, Absatz 6, GewO 1973 auf den Fall, dass die Einbringung des Betriebes in eine schon bestehende Kapitalgesellschaft stattgefunden hat, steht neben der einer solchen Kapitalgesellschaft gebotenen Möglichkeit, für den Erwerb des erforderlichen Gewerberechtes zeitgerecht Vorsorge zu treffen, der den Anwendungsbereich abschließend umschreibende Wortlaut dieser Bestimmung entgegen.