Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.08.1990

Geschäftszahl

88/04/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/04/0015 E 18. April 1989 VwSlg 12900 A/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/04/0044