Verwaltungsgerichtshof
21.08.1990
88/04/0036
GRS wie 89/04/0015 E 18. April 1989 VwSlg 12900 A/1989 RS 1
Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
88/04/0044