Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Geschäftszahl

88/04/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 7

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung des Eigentums iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).