Verwaltungsgerichtshof
23.04.1991
88/04/0029
Da Paragraph 81, GewO 1973 im Zusammenhang mit der Änderung einer Betriebsanlage von der Notwendigkeit einer Genehmigung "im Sinne der vorstehenden Bestimmungen" spricht, sind die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer Anlage die gleichen wie für die Errichtung einer Anlage.