Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

88/04/0028

Rechtssatz

Enthält die in einem Bescheid enthaltene Auflage, deren Nichtbeachtung unter der Strafsanktion des Paragraph 367, Ziffer 26, GewO steht, eine Verweisung auf eine verschiedene Untergliederungen enthaltende elektrotechnische Sicherheitsvorschrift - die durch die Verweisung Bestandteil des Bescheidspruches geworden ist - so ist die im Verwaltungsstrafverfahren als verletzt erachtete Untergliederung der betreffenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschrift im Straferkenntnis im Spruchteil nach Paragraph 44, a Litera b, VStG im einzelnen zu zitieren.