Verwaltungsgerichtshof
05.04.1989
88/03/0247
GRS wie 82/03/0135 E 9. März 1983 RS 4
Bei der Beurteilung der Frage, ob gegen Paragraph 16, Absatz 2, Litera b, StVO 1960 verstoßen wurde, kann es im Einzelfall auch auf die Fahrgeschwindigkeit der an einem Überholvorgang beteiligten Fahrzeuge ankommen (Hinweis E 15.5.1981, 3161/80).