Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1989

Geschäftszahl

88/03/0200

Rechtssatz

Eine allfällige auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Halter des Flugplatzes erwirkte Landegenehmigung entbindet den Piloten nicht von der Einhaltung der Verpflichtung, sich einem Landeverbotszeichen entsprechend zu verhalten.