Verwaltungsgerichtshof
18.01.1989
88/03/0200
Eine allfällige auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Halter des Flugplatzes erwirkte Landegenehmigung entbindet den Piloten nicht von der Einhaltung der Verpflichtung, sich einem Landeverbotszeichen entsprechend zu verhalten.