Verwaltungsgerichtshof
18.01.1989
88/03/0155
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/10/14 1497/75 1
Nach Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit Paragraph 45, Absatz eins, AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030155.X02