Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1989

Geschäftszahl

88/03/0138

Rechtssatz

Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend die Frage, ob dem Lenker die Sicht auf sein dem Kaufhaus gegenüberliegend abgestelltes Fahrzeug möglich war, widrigenfalls eine Übertretung nach Paragraph 102, Absatz 6, KFG vorlag.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030138.X06