Verwaltungsgerichtshof
15.03.1989
88/03/0138
Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend die Frage, ob dem Lenker die Sicht auf sein dem Kaufhaus gegenüberliegend abgestelltes Fahrzeug möglich war, widrigenfalls eine Übertretung nach Paragraph 102, Absatz 6, KFG vorlag.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030138.X06