Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1989

Geschäftszahl

88/03/0138

Rechtssatz

Für die Erfüllung des Tatbestandes nach Paragraph 24, Absatz 3, Litera d, StVO ist es nicht erforderlich, dass durch das geparkte Fahrzeug der fließende Verkehr konkret behindert wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030138.X01