Verwaltungsgerichtshof
09.11.1988
88/03/0137
Paragraph 13, Absatz 4, ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (Paragraph 4, ZustG) zugestellt wird.
Vorgeschichte:
87/03/0163 E 24. Februar 1988;