Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
88/03/0088
GRS wie 0200/47 B 9. Oktober 1947 RS 1
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann - wenn der Instanzenzug nicht erschöpft ist - nicht die Möglichkeit der Anfechtung des bezüglichen Bescheides vor dem VwGH begründen.