Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1988

Geschäftszahl

88/03/0084

Rechtssatz

Ausführungen zur Beweiswürdigung hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit eines Verkehrsunfalles für den Lenker eines beteiligten Fahrzeuges, wobei sich die Beh sowohl auf ein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständiger als auch auf eine Zeugenaussage stützen konnte.