Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1988

Geschäftszahl

88/03/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0146 E 16. Dezember 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass in bestimmten Fällen einem Zeugen die objektive Glaubwürdigkeit versagt wird, kann nicht dazu führen, dass alle seine Angaben als unrichtig gewertet werden müssen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, 0719/67)