Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1988

Geschäftszahl

88/03/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0057 E 1. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Gegenstand der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides. Vermag der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen dieser Prüfung keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides zu erkennen, ist es ohne Belang, ob und gegebenenfalls welche Mängel dem erstinstanzlichen Verfahren anhafteten.