Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1988

Geschäftszahl

88/03/0047

Rechtssatz

Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und Litera c, StVO schließen einander nicht aus. Wer nach einem Verkehrsunfall die Fahrt fortsetzt, ohne anzuhalten, übertritt sowohl Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, als auch Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030047.X03