Verwaltungsgerichtshof
09.11.1988
88/03/0047
Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und Litera c, StVO schließen einander nicht aus. Wer nach einem Verkehrsunfall die Fahrt fortsetzt, ohne anzuhalten, übertritt sowohl Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, als auch Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO.
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030047.X03