Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1988

Geschäftszahl

88/03/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0042 E 12. Juni 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Vorschrift, wonach die Behörde zur Durchführung einer "Lenkererhebung" verpflichtet ist, besteht nicht.