Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
88/03/0026
GRS wie 85/03/0074 E 18. September 1985 RS 3
Die Behörde ist nicht verpflichtet, auf Grund bloßer Behauptungen, die in keiner Weise näher konkretisiert sind, aufwendige Ermittlungen durchzuführen (Hinweis E 14.5.1982, 81/02/0032).