Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1989

Geschäftszahl

88/02/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0112 E 22. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020193.X02