Verwaltungsgerichtshof
28.06.1989
88/02/0193
GRS wie 87/18/0112 E 22. Jänner 1988 RS 3
Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020193.X02