Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1989

Geschäftszahl

88/02/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0163 E 24. Februar 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Zu welchem Zweck die Auskunft verlangt wird, insbesondere ob und zutreffendenfalls welche Verwaltungsübertretung Anlass zu der Aufforderung war, muss in der Anfrage nicht angeführt werden.