Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1988

Geschäftszahl

88/02/0145

Rechtssatz

Das Konkretisierungsgebot des Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 gebietet nicht, nähere Ausführungen in den Spruch aufzunehmen, weshalb die Behörde von einem Motorrad ausgeht. Es handelt sich hiebei um ein bloßes Begründungselement.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020145.X04