Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1988

Geschäftszahl

88/02/0129

Rechtssatz

Die Weisung des Rechtsanwaltes an die Kanzleiangestellte, ihm "Ersatzzustellungen" nicht vor einem bestimmten Termin vorzulegen, hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Zustellung und ist daher für die Strafbarkeitsverjährung gem Paragraph 31, Absatz 3, VStG bedeutungslos.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020129.X02