Verwaltungsgerichtshof
16.11.1988
88/02/0121
Ausführungen darüber, dass es im vorliegendne Fall bei der Prüfung einer Alkoholbeeinträchtigung iSd Paragraph 5, Absatz eins, StVO nicht darauf ankommt, ob der Besch sein Fahrzeug fahrtechnisch noch richtig lenken konnte oder nicht (Hinweis E 23.9.1988, 88/02/0016).