Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1988

Geschäftszahl

88/02/0121

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0150 E 28. November 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Auf die unbestimmte und allgemeine Rüge des Beschuldigten, der Nystagmuswert müsse falsch erhoben worden sein, ist nicht einzugehen. (Hinweis auf E vom 18.2.1983, 81/02/0021, hinsichtlich Radargerät)