Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1988

Geschäftszahl

88/02/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0215/76 E 28. Februar 1977 VwSlg 9262 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens, welche eindeutig zum Zwecke der Strafverfolgung des Bfrs erfolgte, stellt, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist gesetzt wird, eine diese unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG 1950 dar.