Verwaltungsgerichtshof
19.10.1988
88/02/0098
GRS wie 2335/71 E 11. Jänner 1973 RS 3
Aus der Nichtgeltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall wegen Geringfügigkeit seitens des Geschädigten an den Schädiger bzw. dessen Versicherungsanstalt sowie aus der Nichtverständigung der eigenen Versicherungsanstalt kann nicht geschlossen werden, daß keine Beschädigung bei diesem Unfall erfolgte.