Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1988

Geschäftszahl

88/02/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1917/65 E 17. Februar 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Das Vorhandensein eines Alkoholgeruches aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung.