Verwaltungsgerichtshof
23.09.1988
88/02/0062
GRS wie 0594/65 E 30. November 1965 RS 1
Für das Tatbild der aus Paragraph 5, Absatz 2, StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung ist neben der Vermutung des beeinträchtigten Zustandes die Vermutung des Lenkens, Inbetriebnehmens oder des Versuches dazu (in diesem Zustand) entscheidend.