Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1988

Geschäftszahl

88/02/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0594/65 E 30. November 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Für das Tatbild der aus Paragraph 5, Absatz 2, StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung ist neben der Vermutung des beeinträchtigten Zustandes die Vermutung des Lenkens, Inbetriebnehmens oder des Versuches dazu (in diesem Zustand) entscheidend.