Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1988

Geschäftszahl

88/02/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2403/79 E 15. Februar 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ein mit einem Reinigungsmittel von der Zierleiste eines Fahrzeuges entfernbare Lackspur ist kein "Sachschaden" iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1950.