Verwaltungsgerichtshof
28.09.1988
88/02/0030
GRS wie 1949/78 E 4. Juli 1980 RS 2
Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie in der Lage sind, Verkehrsituationen, insbesondere des ruhenden Verkehrs, richtig zu erkennen vergleiche etwa E 1.12.1977, 0550/77).