Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1988

Geschäftszahl

88/02/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/18/0074 E 8. Juli 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Eine Gegenüberstellung erweist sich in den Fällen als notwendig, in denen es um das Wiedererkennen einer bestimmten Person oder um die Identifizierung einer Person geht.