Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1988

Geschäftszahl

88/02/0027

Rechtssatz

Der Täter hat sich als geprüfter Kraftfahrzeuglenker, Kenntnis über die Frist der KDV über die Benutzungsdauer von Spikesreifen zu verschaffen. Er hat diese durch eine Novelle geänderte Frist zu beachten, gleichgültig wie lange die Novelle schon in Kraft war.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020027.X04