Verwaltungsgerichtshof
14.12.1988
88/02/0027
Der Täter hat sich als geprüfter Kraftfahrzeuglenker, Kenntnis über die Frist der KDV über die Benutzungsdauer von Spikesreifen zu verschaffen. Er hat diese durch eine Novelle geänderte Frist zu beachten, gleichgültig wie lange die Novelle schon in Kraft war.
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020027.X04