Unfallsort (im weiteren Sinn) umfasst den gesamten Unfallsbereich und kann sich über mehrere Tatorte iSd § 44 a lit a VStG erstrecken.Unfallsort (im weiteren Sinn) umfasst den gesamten Unfallsbereich und kann sich über mehrere Tatorte iSd Paragraph 44, a Litera a, VStG erstrecken.