Verwaltungsgerichtshof
28.09.1988
88/02/0009
GRS wie 1477/75 E 20. Dezember 1976 RS 2
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020009.X01