Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1989

Geschäftszahl

88/01/0341

Rechtssatz

Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen der Partei im erstinstanzlichen Verfahren stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010341.X02