Verwaltungsgerichtshof
09.11.1988
88/01/0206
GRS wie 2315/77 B 15. Dezember 1977 VwSlg 9461 A/1977 RS 2
"Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt" setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde voraus und kann nicht im bloßen Unterbleiben eines Verhaltens bestehen, auch wenn auf dieses Verhalten, weil es zur Realisierung eines im Gesetz eingeräumten Rechtes (hier nach Paragraph 25, Absatz 8, UOG) unerläßlich ist, ein Anspruch besteht.