Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1988

Geschäftszahl

88/01/0095

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines Versagungsgrundes iSd Paragraph 25, Absatz 3, PassG ist für eine Ermessensentscheidung iSd Absatz eins und 2 leg cit und die dabei zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse des Sichtvermerkswerbers kein Raum (Hinweis auf E 6.9.1977, 0073/77).