Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1988

Geschäftszahl

87/18/0112

Rechtssatz

Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß.