Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.12.1987

Geschäftszahl

87/18/0086

Rechtssatz

Entschieden Sache bzgl. eines Entfernungsauftrages eines Automaten nach Paragraph 100, Absatz 4, StVO liegt dann nicht vor, wenn der Automat zwar am selben Haus, aber an einem anderen Ort montiert ist.